Wiederkehrende Prüfung
Sicherheit von Bauwerk, Technik und Personen im Fokus
Windenergieanlagen gelten in Deutschland als Bauwerke und fallen daher unter das Baurecht. Für Sie als Betreiber ergibt sich aus der Baugenehmigung die Auflage, Ihre Windenergieanlage in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung durch Sachverständige kontrollieren zu lassen.
Die Wiederkehrende Prüfung stellt die Sicherheit in den Fokus – und zwar die des Bauwerkes, seiner technischen Einrichtungen sowie die Sicherheit von Personen, die an und in der Anlage arbeiten oder sich in ihrem Umfeld aufhalten.
Setzen Sie auf unser Know-how
Als akkreditierte Inspektionsstelle Typ A nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ist die Deutsche WindGuard Ihr zuverlässiger Partner für die Wiederkehrende Prüfung. Wir geben Ihnen Klarheit über den baulichen und technischen Zustand Ihrer Windenergieanlage gemäß „Richtlinie für Windenergieanlagen“ – Stand 2012 – des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Zu unserem Leistungsumfang gehört zum einen die Inspektion der Anlage. Dabei prüfen wir sorgfältig die Standfestigkeit und strukturelle Beschaffenheit von Turm und Gründung, den Zustand von Gondel, Maschine und Rotorblättern sowie die Funktionsfähigkeit aller Einrichtungen, die der Sicherheit von Personen und Technik dienen. Zum anderen nehmen wir die baurechtliche und technische Dokumentation Ihrer Anlage genau unter die Lupe. Die Ergebnisse der Wiederkehrenden Prüfung halten wir für Sie in einem detaillierten Prüfbericht fest.
Intervalle für die Wiederkehrende Prüfung
Nach Inbetriebnahme Ihrer Onshore-Windenergieanlage sind Sie als Betreiber verpflichtet, alle zwei Jahre eine Wiederkehrende Prüfung durchführen zu lassen. Dieses Intervall kann auf vier Jahre verlängert werden, sofern Sie durch vom Anlagenhersteller autorisierte Service-Dienstleister regelmäßig eine Überwachung und Wartung Ihrer Anlage vornehmen lassen.
Ab einem Alter von zwölf Jahren müssen die Rotorblätter Ihrer Windenergieanlage alle zwei Jahre geprüft werden.
Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands unterliegen den Richtlinien aus dem „Standard Konstruktion“ des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Danach ist pro Kalenderjahr bei einem Viertel der Anlagen eines Windparks die Wiederkehrende Prüfung durchzuführen, so dass nach Ablauf von vier Jahren sämtliche Anlagen geprüft sind.
Umfang der Wiederkehrenden Prüfung (WKP)
- Sichtkontrolle von Turm, Gondel, Rotorblättern und zugänglichen Bereichen des Fundaments
- Sicht- und Funktionskontrolle von Maschine, und maßgeblichen Bauteilen
- Sichtkontrolle von Anlagensteuerung und elektrotechnischen Einrichtungen
- Prüfung von Funktion und Einhaltung sicherheitsrelevanter Grenzwerte
- Prüfung der Einhaltung von Auflagen aus der Baugenehmigung
Die Deutsche WindGuard ist Mitglied im Sachverständigenbeirat des Bundesverbands WindEnergie (BWE). So garantieren wir Ihnen eine qualitativ erstklassige Dienstleistung – onshore und offshore.
Prüfverfahren bei Sichtkontrolle von Turm und Rotorblättern
Für die Sichtkontrolle von Turm und Rotorblättern bieten wir Ihnen zwei alternative Verfahren an.
Beim Fernsondierungsverfahren nutzen wir eine leistungsstarke Kamera auf einem Motostativ für die optische Prüfung. Auf diese Weise entdeckte Mängel oder Schäden nehmen unsere Inspektoren im Anschluss bei Bedarf noch zusätzlich per Seilzugangstechnik unter die Lupe. So kann schnell und unmittelbar ohne zusätzlichen Ortstermin entschieden werden, ob eine Reparatur oder beispielsweise auch der Austausch eines Rotorblattes erforderlich ist.
Alternativ bieten wir Ihnen die komplette Sichtkontrolle in Seilzugangstechnik an. Bei der Wahl des geeigneten Verfahrens für Ihre Windenergieanlagen beraten wir Sie gern mit unserer langjährigen Erfahrung, um Ihnen als Betreiber größtmögliche Sicherheit zu geben.
Prüfverfahren bei Kontrolle der Maschine
Die Kontrolle der Maschine setzt sich zusammen aus der Sichtkontrolle der strukturell relevanten Komponenten und der Funktionsprüfung der Sicherheitssysteme. Um Sie in Ihrer Verantwortung als Betreiber zu unterstützen, prüfen wir dabei ebenfalls, ob Ihre Anlage aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sicher ist.
Unsere Expertise bietet Ihnen Sicherheit
Als eines der ersten Unternehmen weltweit wurde die Deutsche WindGuard nach fast einem Jahrzehnt Erfahrung auf diesem Fachgebiet bereits 2010 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Inspektionsstelle für Windenergieanlagen akkreditiert.
Seitdem haben wir unser Leistungsspektrum im Bereich Inspektionen kontinuierlich weiter ausgebaut und uns 2021 mit der DAkkS-Akkreditierung als Inspektionsstelle Typ A nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für Windenergieanlagen optimal für die Zukunft gerüstet.
Pro Jahr prüfen wir an Land und auf See insgesamt rund 800 Windenergieanlagen aller namhaften Hersteller.
Informationen zu unseren Akkreditierungen finden Sie hier >>>.